Schuldner
Wilfried Frank
Staatsbürgerschaft: Deutschland
Geburtsdatum: 01.10.1960
Untere Riethaldenstrase 16
9658 Wildhaus
Gläubiger
Wohnbau AG Wildhaus in Liquidation
CHE-103.935.991
Hauptstrasse 104
9658 Wildhaus
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000484 vom 13.07.2026
Forderungen
CHF 410 Mietzins für Wohnung und Garage an der unteren Riethaldenstrasse 16, 9658 Wildhaus, für 1. Juli 2026 - 16. Juli 2026 sowie Nebenkosten akonto für 1. Juli 2026 - 16. Juli 2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderung)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Wilfried Frank
Staatsbürgerschaft: Deutschland
Geburtsdatum: 01.10.1960
Untere Riethaldenstrase 16
9658 Wildhaus
Gläubiger
Wohnbau AG Wildhaus in Liquidation
CHE-103.935.991
Hauptstrasse 104
9658 Wildhaus
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000484 vom 13.07.2026
Forderungen
CHF 410 Mietzins für Wohnung und Garage an der unteren Riethaldenstrasse 16, 9658 Wildhaus, für 1. Juli 2026 - 16. Juli 2026 sowie Nebenkosten akonto für 1. Juli 2026 - 16. Juli 2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderung)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann