Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. September 2026 das überarbeitete Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung genehmigt. Dieses untersteht während 40 Tagen dem fakultativen Referendum:

Gegenstand
Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung

Referendumsfrist
Montag, 5. Oktober 2026 bis Freitag, 13. November 2026

Öffentliche Auflage
Gemeindehaus, Ratskanzlei, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann

Quorum
180 gültig Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, einzureichen.