Die Revision der Schutzverordnung ist notwendig, damit die Schutzmassnahmen heutigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechen. Sie berücksichtigt die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, die Ergebnisse der Feldaufnahmen sowie die kantonalen und nationalen Inventare. Damit wird der Schutz von wertvollen Landschafts- und Naturräumen langfristig gesichert.
Die Anpassungen betreffen einerseits den Schutzumfang und die Schutzkategorien, andererseits die Bewirtschaftung und Pflege.
Gemäss Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1) ist die Bevölkerung frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Die öffentliche Mitwirkung startet am 13. April 2026, dauert bis am 13. Mai 2026 und erfolgt über die Plattform www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch. Die elektronische Form ermöglicht eine niederschwellige und transparente Beteiligung. Zusätzlich erfolgt eine physische Auflage der Unterlagen im Gemeindehaus.