Schuldner
Johannes Bercx
Staatsbürgerschaft: Niederlande
Geburtsdatum: 14.09.1961
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Atupri Gesundheitsversicherung AG
CHE-191.743.207
Laupenstrasse 18
3008 Bern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25000654 vom 06.01.2026
Forderungen
CHF 306.95 Obligatorische Krankenpflege
Kostenbeteiligung 25.02.2025 - 03.04.2025
CHF 50 Mahnspesen
CHF 50 Bearbeitungsgebühr
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St. Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Johannes Bercx
Staatsbürgerschaft: Niederlande
Geburtsdatum: 14.09.1961
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Atupri Gesundheitsversicherung AG
CHE-191.743.207
Laupenstrasse 18
3008 Bern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25000654 vom 06.01.2026
Forderungen
CHF 306.95 Obligatorische Krankenpflege
Kostenbeteiligung 25.02.2025 - 03.04.2025
CHF 50 Mahnspesen
CHF 50 Bearbeitungsgebühr
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St. Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann