Am 13. November 2025 verabschiedete der Gemeinderat das angepasste Reglement und die Vollzugshilfe zum Energiefonds Region Obertoggenburg und unterstellte sie vom 8. Januar 2026 bis am 17. Februar 2026 dem fakultativen Referendum. Dieses wurde nicht ergriffen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. März 2026 Kenntnis genommen und den Vollzugsbeginn rückwirkend auf den 1. März 2026 festgesetzt.
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11.03.2026
Inkraftsetzung angepasstes Reglement und Vollzugshilfe zum Energiefonds Region Obertoggenburg (Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann)
Publ.-Nr.:
00.248.755
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
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