Am 23. März 2026 verabschiedete der Gemeinderat die Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gams und Wildhaus-Alt St. Johann und unterstellte es vom 7. April 2026 bis 18. Mai 2026 dem fakultativen Referendum. Dieses wurde nicht ergriffen. Der Gemeinderat stellte deshalb am 4. Juni 2026 fest, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist und die Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gams und Wildhaus-Alt St. Johann damit Rechtsgültigkeit erlangt hat.
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11.06.2026
Inkraftsetzung Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gams und Wildhaus-Alt St. Johann
Publ.-Nr.:
00.266.405
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
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