Schuldner
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
Bundesplatz 3
3011 Bern
Schweiz
Eidgenössische Steuerverwaltung
Hauptabteilung Ressourcen
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Schweiz
Zahlungsbefehl-Nummer:
25000648 vom 15.06.2026
Forderungen
CHF 3779.80 nebst Zins zu 4.5 % seit 01.01.2025
Mehrwertsteuer (Art. 89 MWSTG) für die Zeit vom 01.07.2024 bis 30.09.2024, 3. Quartalsabrechnung 2024, Rest
CHF 15.35 Verzugszins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
Bundesplatz 3
3011 Bern
Schweiz
Eidgenössische Steuerverwaltung
Hauptabteilung Ressourcen
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Schweiz
Zahlungsbefehl-Nummer:
25000648 vom 15.06.2026
Forderungen
CHF 3779.80 nebst Zins zu 4.5 % seit 01.01.2025
Mehrwertsteuer (Art. 89 MWSTG) für die Zeit vom 01.07.2024 bis 30.09.2024, 3. Quartalsabrechnung 2024, Rest
CHF 15.35 Verzugszins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann