Schuldner
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
Bundesplatz 3
3011 Bern
Schweiz
Serafe AG
CHE-177.896.042
Summelenweg 91
8808 Pfäffikon SZ
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000415 vom 15.06.2026
Forderungen
CHF 335 BM-1411-0998-408, Haushaltsabgabe für Radio und TV von 01.10.2025 bis 30.09.2026 nach RTVG
CHF 15 Mahngebühren gem. RTVV
CHF 20 Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
Bundesplatz 3
3011 Bern
Schweiz
Serafe AG
CHE-177.896.042
Summelenweg 91
8808 Pfäffikon SZ
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000415 vom 15.06.2026
Forderungen
CHF 335 BM-1411-0998-408, Haushaltsabgabe für Radio und TV von 01.10.2025 bis 30.09.2026 nach RTVG
CHF 15 Mahngebühren gem. RTVV
CHF 20 Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann