Schuldner
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann
CHE-115.050.852
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Finanzverwaltung Wildhaus-Alt St. Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Schweiz
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000194 vom 11.05.2026
Forderungen
CHF 350 nebst Zins zu 5 % seit 01.01.2026
Rechnung Nr. 034892 vom 11.11.2025, CHF 350.00
CHF 15.00 Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann
CHE-115.050.852
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Finanzverwaltung Wildhaus-Alt St. Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Schweiz
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000194 vom 11.05.2026
Forderungen
CHF 350 nebst Zins zu 5 % seit 01.01.2026
Rechnung Nr. 034892 vom 11.11.2025, CHF 350.00
CHF 15.00 Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann