Schuldner
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Truck Center Mittelland AG
CHE-107.499.434
Pfannenstiel 2
4624 Härkingen
LARAG AG
CHE-102.250.821
Toggenburgerstrasse 104
9500 Wil SG
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000417 vom 15.06.2026
Forderungen
CHF 873.70 nebst Zins zu 5 % seit 02.03.2026
Pannendienst SG414927 (161000499)
CHF 50 Umtriebsentschädigung
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Ernst Grob
Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 09.11.1970
Schönenbodenstrasse 37
9658 Wildhaus
Gläubiger
Truck Center Mittelland AG
CHE-107.499.434
Pfannenstiel 2
4624 Härkingen
LARAG AG
CHE-102.250.821
Toggenburgerstrasse 104
9500 Wil SG
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000417 vom 15.06.2026
Forderungen
CHF 873.70 nebst Zins zu 5 % seit 02.03.2026
Pannendienst SG414927 (161000499)
CHF 50 Umtriebsentschädigung
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann