Schuldner
Wattical AG
CHE-433.288.270
Hauptstrasse 27
9656 Alt St. Johann
Gläubiger
Sozialversicherung St. Gallen SVA
Brauerstrasse 54
9016 St. Gallen
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000241 vom 21.04.2026
Forderungen
CHF 4539.00 nebst Zins zu 5.00 % seit 22.04.2026
Lohnbeiträge: 10. - 12.2024, Rechnung vom 05.02.2026
CHF 350.00 Forderung unverzinslich 10. - 12.2024, Rechnung vom 05.02.2026
CHF 296.90 Verzugszins
CHF 75.00 Mahngebühr, Rechnung vom 05.02.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann
Wattical AG
CHE-433.288.270
Hauptstrasse 27
9656 Alt St. Johann
Gläubiger
Sozialversicherung St. Gallen SVA
Brauerstrasse 54
9016 St. Gallen
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000241 vom 21.04.2026
Forderungen
CHF 4539.00 nebst Zins zu 5.00 % seit 22.04.2026
Lohnbeiträge: 10. - 12.2024, Rechnung vom 05.02.2026
CHF 350.00 Forderung unverzinslich 10. - 12.2024, Rechnung vom 05.02.2026
CHF 296.90 Verzugszins
CHF 75.00 Mahngebühr, Rechnung vom 05.02.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
(siehe Forderungen)
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann
Hauptstrasse 40
9656 Alt St. Johann